Arbeitsstättenverordnung der Flucht- und Rettungsplan

 

Arbeitgeber haben für die Bereiche in Arbeitsstätten einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, in denen dies die Lage, die Ausdehnung und die Art der Benutzung der Arbeitsstätte erfordern.

 

Flucht- und Rettungspläne müssen aktuell, übersichtlich, gut lesbar und farblich unter Verwendung von Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen gestaltet sein.
Die Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen, regelt die ASR A1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung.

 

Die Flucht- und Rettungspläne müssen graphische Darstellungen enthalten über


- den Gebäudegrundriss oder Teile davon
- den Verlauf der Flucht- und Rettungswege
- die Lage der Erste-Hilfe-Einrichtungen
- die Lage der Brandschutzeinrichtungen
- die Lage der Sammelstellen
- den Standort des Betrachters.

 

Sie müssen auf den jeweiligen Standort des Betrachters bezogen lagerichtig gezeichnet und montiert sein.

 

 

Der Feuerwehrplan nach DIN


Feuerwehrpläne nach DIN 14095 werden oft in Baugenehmigungsverfahren von den Feuerwehren gefordert.


Diese Feuerwehrpläne werden meist Feuerwehreinsatzpläne genannt.
In diesen Plänen sind die wichtigen Feuerwehrrelavanten Dinge sowie besondere Gefahren, Gefahrstoffe, Feuerwehrzufahrten, Lage der Brandmeldezentrale, Feuerwehraufzug, Rettungsfenster, Rettungswege, Rauch- und Wärmeabzug Bedieneinrichtungen, Löschwassereinspeisung, Löschwasserentnahme, Löschwasserrückhalteeinrichtungen, Gebäudefunkanlage usw. enthält kann die Feuerwehr ihren Einsatz schneller und wirkungsvoller durchführen.

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