Arbeitgeber haben für die Bereiche in Arbeitsstätten Flucht- und Rettungspläne zu erstellen, in denen dies die Lage, die Ausdehnung und die Art der Benutzung der Arbeitsstätte erfordern.
Flucht- und Rettungspläne müssen aktuell, übersichtlich, gut lesbar und farblich unter Verwendung von Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen gestaltet sein. Die Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen, regelt die ASR A1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung.
Die Flucht- und Rettungspläne müssen graphische Darstellungen enthalten über:
- den Gebäudegrundriss oder Teile davon - den Verlauf der Flucht- und Rettungswege - die Lage der Erste-Hilfe-Einrichtungen - die Lage der Brandschutzeinrichtungen - die Lage der Sammelstellen - den Standort des Betrachters
Sie müssen auf den jeweiligen Standort des Betrachters bezogen lagerichtig gezeichnet und montiert sein.